Psychotherapie für Privat versicherte (PKV) und gesetzlich versicherte (GKV) Patienten
Patienten gesetzlicher Krankenkassen
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann eine Übernahme der Behandlungskosten über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (Achtung, externer Link, keine Haftung für die Inhalte externer Seiten) erfolgen. Diese Möglichkeit besteht immer dann, wenn Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei niedergelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe nur Therapieplätze mit unzumutbarer Wartezeit (in der Regel mehr als 6 Monate) oder eben keine Therapieplätze finden konnten und der Kontakt mit Servicenummern wie 116117 ebenfalls ergebnislos blieb. Ich berate Sie zu dieser Möglichkeit gerne und stelle Ihnen hierfür weiterführende Informationen für den entsprechenden Antrag gegenüber Ihrer Krankenkasse zur Verfügung.
Patienten privater Krankenkassen
Die Kosten der Behandlung werden von Ihrer privaten Krankenversicherung normalerweise problemlos übernommen. Bitte erkundigen Sie sich aber vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse nach den hierfür notwendigen Formalitäten (Formulare, ggf. notwendige Anträge sowie Stundenkontingente). Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt über die GOP (Gebührenordnung Psychotherapie) nach den Analogziffern.
Psychotherapie für Patienten der freien Heilfürsorge, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
Patienten der freien Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge übernimmt ebenfalls in der Regel problemlos die Kosten der Behandlung. Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt über die GOP (Gebührenordnung Psychotherapie) und nach den Analogziffern der GOP.
Beihilfeberechtigte Patienten
Die Beihilfen übernehmen ebenfalls die Kosten für die Psychotherapie. Die Therapie ist normalerweise antragspflichtig. Der Antragsprozess unterscheidet sich leicht zwischen den Beihilfestellen der einzelnen Bundesländer bzw. der Beihilfestelle des Bundes. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die notwendigen Formulare. Die Beihilfestellen haben für Sie ein allgemeines Informationsblatt und die notwendigen Unterlagen zur Einleitung einer Psychotherapie. Lassen Sie sich die notwendigen Formulare von Ihrer Beihilfestelle zusenden und bringen diese und alle Fragen dazu in meine Praxis mit. Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt über die GOP (Gebührenordnung Psychotherapie) und nach den Analogziffern der GOP.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen wollen, müssen keine Formalitäten berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit kommt immer dann in Betracht, wenn eine zu Grunde liegende psychische Erkrankung nicht Aktenkundig werden soll (Bspw. beim Abschluss bestimmter Versicherungen oder bei angestrebter Verbeamtung). Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt ebenfalls über die GOP und GOP analog. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag.