Psychotherapie für Privat versicherte (PKV) und gesetzlich versicherte (GKV) Patienten
Patienten privater Krankenkassen
Die Kosten der Behandlung werden von Ihrer privaten Krankenversicherung normalerweise problemlos übernommen. Bitte erkundigen Sie sich aber vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse nach den hierfür notwendigen Formalitäten (Formulare, ggf. notwendige Anträge sowie Stundenkontingente). Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt über die GOP (Gebührenordnung Psychotherapie) nach den Analogziffern der GOP.
Patienten der freien Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge übernimmt ebenfalls in der Regel problemlos die Kosten der Behandlung. Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt über die GOP (Gebührenordnung Psychotherapie) und nach den Analogziffern der GOP.
Beihilfeberechtigte Patienten
Die Beihilfen übernehmen ebenfalls die Kosten für die Psychotherapie. Die Therapie ist bei der Beihilfe des Landes Thüringen bzw. der Kommunen antragspflichtig. Bei den übrigen Beihilfestellen der Länder bzw. des Bundes dagegen nicht. Der Antragsprozess unterscheidet sich zwischen den Beihilfestellen der Kommunen bzw. der einzelnen Bundesländer sowie der Beihilfestelle des Bundes. Es hat sich bewährt, dass Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über das Vorgehen informieren und die notwendigen Formulare zusenden lassen. Die Beihilfestellen haben in der Regel für Sie ein allgemeines Informationsblatt und die notwendigen Unterlagen zur Einleitung einer Psychotherapie. Lassen Sie sich die notwendigen Formulare von Ihrer Beihilfestelle zusenden und bringen diese und alle Fragen dazu in meine Praxis mit. Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt über die GOP (Gebührenordnung Psychotherapie) und nach den Analogziffern der GOP.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen wollen, müssen keine Formalitäten berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit kommt immer dann in Betracht, wenn eine zu Grunde liegende psychische Erkrankung nicht Aktenkundig werden soll (Bspw. beim Abschluss bestimmter Versicherungen oder bei angestrebter Verbeamtung). Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt ebenfalls über die GOP und GOP analog. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Patienten gesetzlicher Krankenversicherungen
Wir führen eine Privatpraxis für Psychotheapie. Patienten gesetzlicher Krankenversicherungen können mittels des Kostenerstattungsverfahrens dennoch eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. Bei der aktuellen psychotherapeutischen Mangelversorgung in der Region ist die Beantragung der Kostenübernahme erfolgversprechend. Eine Zusammenfassung und ein mögliches Vorgehen findet sich hier (--> achtung, externer Link, keine Gewähr für die Inhalte der Seite therapie.de). Oft erfolgt eine Übernahme der gesamten Behandlungskosten, selten bleiben anteilig Kosten bei Ihnen. Die Antragsstellung obliegt Ihnen. Ich kooperiere mit Tepavi (--> achtung, externer Link, keine Gewähr für Inhalte der Seite tepavi.de), welche das Kostenerstattungsverfahren professionell unterstützt, stark verkürzt und bei Ablehung auch notfalls juristisch zur Seite steht. Sprechen Sie uns gern an.
